Ich liebe es, wenn mich meine Leserinnen um Rat bitten. Am liebsten würde ich sogar die Rubrik “Leserinnen fragen” ins Leben rufen. Aber das könnte ein wenig voreilig sein. Zuerst mal schauen, wie euch meine Antwort, auf die Frage von B. gefällt. Sie hatte gerade einen Termin im Brautmodegeschäft und trat deshalb mit folgender Frage an mich heran: “Liebe Mademoiselle No More, ist es eigentlich in Ordnung, das gleiche Brautkleid zwei Mal zu tragen? Also für die zivile und für die kirchliche Hochzeit?”

Und das, allerliebste B., ist meine Antwort: “Selbstverständlich ist es in Ordnung, das gleiche Kleid zwei Mal zu tragen. Was wäre ich denn für ein Monster, dir zu verbieten, diese wunderbare Robe, diesen Traum aus Tüll und Spitze, ein zweites Mal anzulegen?

Allerdings, liebe B., musst du daran denken, dass ein Brautkleid nicht nur ein Kleidungsstück ist. Es ist ein Symbol, für einen der schönsten Tage in deinem Leben. Eine Erinnerung daran, dass du “Ja” zur Liebe deines Lebens gesagt hast. Der Moment, in dem du dein Brautkleid anziehst, wird für dich immer unvergesslich bleiben. Das Staunen darüber, wie hübsch du aussiehst als Braut. Die Gewissheit und die leichte Panik, dich jetzt dann gleich für den Rest deines Lebens an eine Person zu binden. Die Tränen in der Augen deiner Mutter, wenn sie realisiert, dass ihre kleine Tochter nun eine erwachsene, wunderschöne Frau geworden bist.

Diesen Moment erlebst du leider nur einmal. Auch wenn du dein Kleid zwei Mal anziehst.

Gesetzlich muss in der Schweiz die Ziviltrauung vor der kirchlichen Trauung erfolgen. Also wirst du diesen speziellen “Kleid-Moment” bei der Zivilhochzeit erleben. Wenn dir dieser Tag wichtiger ist, dann ist es absolut in Ordnung. Für viele Frauen ist jedoch die kirchliche Trauung wichtiger. Schliesslich verpflichtet man sich da nicht nur vor dem Gesetz und für eine Weile, sondern für Gott und “bis dass der Tod uns scheidet”. Da wäre es schade, das wunderbare und sicherlich ziemlich kostspielige Brautkleid schon bei der Zivilhochzeit einzusetzen. Mal abgesehen davon, dass sich auch ein Cocktail- oder Etui-Kleid wunderbar im Standesamt macht.

Zudem gäbe es theoretisch noch den Aberglauben, dass es Unglück bringt, wenn der Bräutigam die Braut vor dem Hochzeitstag in ihrem Kleid sieht. Abergläubisch bin ich nicht. Aber glaub mir, liebe B., der Moment, indem dein zukünftiger Mann dich mit Tränen in den Augen anblickt, weil er fast nicht glauben kann, wie schön seine zukünftige Frau ausschaut, ist unbezahlbar.

Und ganz zuletzt möchte ich noch auf eine zweite Leserinnen-Frage eingehen. Und zwar fragte mich die liebe M., die gedenkt nur zivil zu heiraten, ob sie denn mit pompösem Brautkleid auf das Standesamt dürfe? Liebe M., natürlich darfst du das. Nur weil du mit religiösen Dingen nichts am Hut hast, solltest du auf keinen Fall auf die Chance verzichten, in Weiss zu heiraten!